1. Januar 2024
Steuerinformation 01/2024
Guten Tag,
zum Jahreswechsel stehen wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neuerungen und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterun-gen an.
Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Heraus-forderungen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 zum Bundeshaushalt zieht voraussichtlich nicht absehbare, weitreichende Konsequenzen auf Förderprogramme und andere ge-plante Maßnahmen nach sich. Am 15.12.2023 hat nun auch der Bun-desrat das Gesetz zum Nachtragshaushalt 2023 gebilligt.
Die Unsicherheit wird noch verschärft durch die Verzögerung der Verhandlungen zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsaus-schuss, die ins Jahr 2024 verschoben wurden. Viele steuerrechtliche Änderungen wurden im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zwar bereits geplant, aber die Verhandlungsergebnisse des Vermitt-lungsausschusses bleiben abzuwarten.
Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Kreditzweitmarktförderungs-gesetz zugestimmt. Mit ihm werden auch Teile des Wachstumschan-cengesetzes umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.
Die umfangreich geplanten Änderungen durch das Wachstumschan-cengesetz werden im Rahmen dieser Informationen nur teilweise an-gesprochen.
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Rainer Mosbrugger & Michael Zinsmaier