Grenzgänger in die Schweiz
Für viele Arbeitnehmer, die in Grenznähe zur Schweiz wohnen, bieten die Schweizer Arbeitgeber eine interessante und meist auch eine finanziell attraktive Alternative zu deutschen Arbeitgebern. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, für den gilt weiterhin das deutsche Einkommensteuerrecht. Darüber hinaus gilt hier das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (im Folgenden „DBA Schweiz“ genannt). In den vergangenen Jahren hat sich dessen Anwendung durch die Rechtsprechung und den daraus abgeleiteten Anwendungsvorschriften der Finanzverwaltung deutlich verkompliziert, was im Folgenden ausschnittsweise dargestellt werden soll.
Die Besonderheiten in diesem Gebiet sind vielfältig. Es soll an dieser Stelle auf zwei wesentliche Punkte eingegangen werden, die die Komplexität dieser Materie verdeutlichen sollen: Einerseits die Frage, welches Land überhaupt das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zugesprochen bekommt sowie andererseits die Problematik, wie sich die Einkünfte nach deutschem Recht ermitteln. Dabei wird stets von Arbeitnehmern mit Wohnsitz in Deutschland ausgegangen, die für einen Schweizer Arbeitgeber tätig sind. Der umgekehrte Fall soll hier nicht thematisiert werden …
Quelle: Erschienen im Wirtschaftsmagazin Bodensee, Labhard Medien GmbH, Konstanz